§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten gegenüber Unternehmen auch in der Zukunft selbst dann, wenn sie nicht erneut vereinbart werden.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben
§2 Vertragsschluss, Lieferfristen, Lieferverzug
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Technische und Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und den voraussichtlichen neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Lieferung auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich oder der Kunde mit dem neuen Liefertermin nicht einverstanden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§3 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung vor.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
- Ist der Kunde Unternehmer erstreckt sich in Abweichung zu Ziffer 1 der Eigentumsvorbehalt an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
§4 Kaufpreis und Zahlung, Zahlungsverzug
- Unsere Preise sind immer Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, in Angeboten und Rechnungen ausgewiesen, sowie Transport- und sonstige Kosten.
- Der Kaufpreis ist nach Rechnungsstellung und Lieferung fällig und innerhalb von 30 Tagen zu zahlen, wenn nicht Vorkasse oder Anderes vereinbart ist.
- Aufrechnung ist ausgeschlossen, wenn nicht Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
§5 Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden über. Selbiges gilt bei Annahmeverzug des Kundens.
- Ist der Kunde Unternehmer, geht diese Gefahr auf den Kunden mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst Ausführenden über.
§6 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
- Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist.
- Sofern ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, sofern wir nicht zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung oder Lieferung neuer Ware. Die beanstandete Ware ist uns zwecks Prüfung zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Ware zurückzugeben.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir, wenn ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen.
- Für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 9. Sie sind im Übrigen ausgeschlossen.
§7 Gewährleistung gegenüber Unternehmen
- Für die Rechte des Kunden bei neu hergestellter Ware gelten bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.
- Für gebrauchte Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen, ausgenommen arglistig verschwiegene Mängel.
Mängelansprüche setzen §§ 377, 381 HGB voraus. Zeigt sich ein Mangel, so sind wir unverzüglich schriftlich zu informieren. Versäumt der Kunde die Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Unser Recht der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern bleibt unberührt.
Wir sind berechtigt, Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den Kaufpreis bezahlt.
Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit zu geben und die beanstandete Ware zwecks Prüfung auszuhändigen. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache zurückzugeben.
Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, außer Ausbau- und Einbaukosten, tragen wir, wenn ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen.
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§8 Sonstige Haftung, Haftungsbeschränkungen
- Soweit sich aus diesen AGB nichts Anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadenersatz haften wir gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur
- Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir zu vertreten haben. Sie gelten nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht, z. B. gemäß §§ 651, 649 BGB, wird ausgeschlossen.
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
– für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des adäquat kausalen Schadens begrenzt, jedoch nicht über die Höhe des Kaufpreises hinaus.
§9 Verjährung
- Sofern der Kunde Verbraucher ist, gilt für neu hergestellte Ware die Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung, für gebrauchte Ware abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung.
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Lieferung. § 7 Ziff. 1 bleibt unberührt.
- Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
§10 Ausschluss von Garantieansprüchen
Garantieansprüche richten sich ausschließlich nach unseren gesonderten Garantiebestimmungen. Wir gewähren darüber hinaus keinerlei Garantieleistungen und keine Garantiezusagen für den Kaufgegenstand.
§11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Vertragsregelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Anstelle von unwirksamen AGB-Klauseln tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.
Stand: 01.09.2017 – v 1.01